Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Alscher & Jaenecke Immobilienagentur GmbH – im weiteren Verlauf als „A&J“ genannt.

Vertragsgegenstand:
A&J erbringt Nachweise von Vertragsabschlussgelegenheiten und Vermittlungsleistungen. Ein Vertrag kommt auch durch fristgemäße Annahme eines von uns an den Empfänger übersandten schriftlichen Angebotes, z.B. Exposé, zustande. Der Nachweis und/oder die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten, die zum Vertragsabschluss führen, sind in jedem Fall provisionspflichtig. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen Dritter. Obwohl wir uns um möglichst vollständige und zutreffende Angaben der Objekte bemühen, haften wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Ist dem Bewerber das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dies der A&J unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche und unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterlässt der dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

Martkwerteinschätzungen/Besichtigungstermine:
Markwerteinschätzungen und Besichtigungstermine aus unserem Hause sind vorerst kostenfrei. Sollte jedoch ein vereinbarter Termin zur Objektbesichtigung o.ä. nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, steht der A & J Immobilienagentur GmbH eine Aufwandsentschädigung zu. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird je nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 100€/Stunde abgerechnet.

Provision:
Der Provisionsanspruch der A&J ist verdient und fällig mit dem Zustandekommen eines rechtswirksamen Hauptvertrages (Kauf-/Miet-/Pachtvertrages). Die gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages/Mietvertrages nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von A&J zustande kommt. Im Bereich der Wohnraumvermietung sind laut Bestellerprinzip die Provisionszahlungen durch den Besteller zu leisten. Soweit individualvertraglich nicht anders geregelt, gelten für alle Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten folgende

Provisionssätze:
1. Kauf Verkauf Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern: Von Käufer und Verkäufer jeweils in Höhe von 3,57 % (inkl. 19% MwSt.) vom Kaufpreis

Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern: 5,95 % (inkl. 19% MwSt.) des protokollierten Kaufpreises
2. Wohnraumvermietung Das 2,38-fache der monatlichen Nettomiete (inkl. 19% MwSt.)
3. Gewerbevermietung Abschluss eines Mietvertrages mit einer Laufzeit
von bis zu 5 Jahren: 3,0 Monatsmieten (zzgl. MwSt.)
von bis zu 10 Jahren: 4,0 Monatsmieten (zzgl. MwSt.)
Vormietrechte und Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit sind ebenfalls provisionspflichtig.
Die Provision ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Eine Maklerprovision wird immer auf Grundlage des gesamten Kaufpreises berechnet. Das gilt auch, wenn getrennte Kaufverträge abgeschlossen werden, zum Beispiel einer für das Grundstück und einer für das Inventar.

Informationspflicht:
Der Auftraggeber ist verpflichtet A&J unverzüglich und schriftlich zu informieren, wenn er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet A&J unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages bereitzustellen.

Weitergabeverbot:
Sämtliche von A&J übergebenen oder zugesandten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei unbefugte Weitergabe an Dritte oder indiskreter Behandlung der Informationen ist ein Schadensersatz in Höhe der Gesamtprovision an uns zu zahlen.

Doppeltätigkeit:
Der Makler ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main